Oberstes Organ der Bruderschaft ist die Generalversammlung, die einmal im Jahr, immer am ersten Samstag in der Fastenwoche stattfindet.
Der Generalversammlung obliegt:
die Wahl des Vorstandes
die Wahl der Offiziere
die Beauftragung von mind. zwei Rechnungsprüfern
die Genehmigung der Jahresrechnung
die Entlastung des Vorstandes